Von der Commission für Schul-Angelegenheiten wurde Bericht erstattet über die Wiederbesetzung der durch den Austritt der LehrerinCabron vakant werdenden Stelle der höhern Klasse der Mädchenschule, in welcher Beziehung die städtische Schul-Commission den Vorschlag gemacht hatte, ab jetzt nicht auf die Errichtung einer eigenen höheren Töchterschule mit mehreren
[Nächste Seite] mehreren Klassen bedacht zu nehmen sei. Für den Fall, daß der Gemeinderath sich für die Verwirklichung dieses Vorschlages ausspreche, wäre Seitens der Gemeinde ein Zuschuß von jährlich 300 Thl zu leisten, (: Die jetzige Zulage beträgt ca 240 Thl:) und das gegenwärtig nur 6 Thl pro Jahr betragende Schulgeld aufs Kind angemessen zu erhöhen, damit die Unter einer solchen Anstalt, womit gleichzeitig ein Pensionat zu verbinden wäre, ihr Bestehen finde.≠ Die Commission berichtete, wie bei ihren Berathungen verschiedene Projecte zur Sprache gekommen, nämlich die Fortsetzung der Schule in ihrer jetzigen Verfassung, die Fort führung derselben in größerem Umfange mit mehreren Klassen, und endlich die Einrichtung einer höhern Töchterschule durch Ordensschwestern, wie bei diesen Berathungen aber ein eigentlicher Beschluß in der Commission nicht zu Stande gekommen, ein solcher vielmehr dem Gemeinderathe zu überlassen sei. Es wurde weiter bemerkt,
≠[Fortsetzung Marginalie] DieCommissionäußerteihreAnsichtdahin, wie allerdings ein Bedürfniß zur Erweiterung der bisherigen höhern Schulklasse der Mädchenschule vorhanden sei, wie es jedoch dem Geiste und der Richtung der Zeit entspreche, daß der Unterricht an Ordensschwestern übertragen werde, unter deren Obhut anderwärts der höhere Mädchen-Unterricht in ersprießlicher Weise aufblühe. Namentlich sei bei Hierherberufung von Ordensschwestern Aussicht vorhanden, daß die Anstalt eher ihr Bestehen finden, daß ein damit in Verbindung zu bringendes Pensionat aufkomme, und daß die Gemeinde in pekunierer Beziehung dabei besser stehe, als bei der Anstellung weltlicher Lehrerinnen. Zunächst möchte daher Gemeinderath sich darüber aussprechen, ob er ebenfalls die Hierherberufung von Ordnensschwestern zur Leitung des höhern Mädchen-Unterrichts wünsche.
Gegen diesen Vorschlag wurde geltend gemacht, daß die Hierherziehung von Ordensschwestern nicht ohne die Gemeinde bindende, vielleicht für dieselbe lästige Bedingungen geschehene könne, und es daher anräthlich erscheine, wie seither weltliche Lehrerinnen zu berufen, wobei gleichwohl ein gediegener und wahrhaft religiöser Unterricht erzielt werden würde, ohne daß die Gemeinde hierbei lästige Bedingungen einzugehen hätte. Auch dürfe einfach wohl ein guter Unterricht zu beschaffen und dem Bedürfnisse vollständig Genüge geleistet sein, wenn zu einer Lehrerin wie die abgegangene, mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Kenntnisse und Fähigkeiten der Kinder, noch eine zweite Lehrerin angestellt werde. Diese
[Nächste Seite] Diese Ausführung wurde von anderer Seite dahin widerlegt, daß grade bei der Berufung von Ordensschwestern neben einem anerkannt vorzüglichen Unterricht am wenigsten große Opfer für das städtische Aerar zu befürchten seien.Für den einen wie den andern Vorschlag wurden noch nähere Gründe entwickelt, und demnach bei der Wichtigkeit der Sache beschlossen, die Entscheidung darüber auf acht Tage zu vertagen.
actum ut supra