3) Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erftdammes an, ausgenommenen die an die Irrenanstalt & an die Erben Leuchtenberg abgetretenen Deichstrecken und erklärt sich einverstanden mit den von der Königlichen Regierung übersandten Entwurf eines Reglements für die Unterhaltung der Dämme & Schleusen des Neußer Deich-Polders.
[Nächste Seite]
| Typ | Andere |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Gebäude |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Flur |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Andere |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|