Die mit Prüfung des Statuts der hier zu errichtenden Gesellenkrankenlade beauftragte Commission berichtete dem Gemeinderathe, wie sie gegen den Inhalt dieses Statuts im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden habe. Mit einigen von derselben vorgeschlagenen kleinen Abänderungen habe die Verwaltung sich gleich einverstanden erklärt, und es sei der Statut-Entwurf darnach modifizirt worden.
Das Statut wurde hiernach vorgetragen, und es sprach sich Gemeinderath dahin aus, daß dasselbe ganz in seinem Sinne aufgestellt sei, worauf solches vollzogen wurde.
actum ut supra