Ein Gesuch des Pächters der Bleiche an dem Oberthore bittet um die Erlaubniß, die mit der Bleiche (vor dem Oberthore) zugleich angepachtete kleine Wiesenstrecke zwischen der Straße und dem nebenan fließenden Bache,[unterhalb eingefügt: jetzt Graben,] als Gartenland umsetzen zu dürfen, da er dieselbe doch nicht als Bleiche benutzen könne, er sich aber verpflichte, vor Ablauf der Pachtzeit den Rasen wieder herzustellen.
Dem Gesuche wurde mit dem Vorbehalte entsprochen, daß es der Gemeinde freistehen soll, zu jeder Zeit zu verlangen, daß die Parzelle wieder mit Rasen versehen werde.
actum ut supra
Typ | Flur |
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Typ | Gebäude |
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