Dem Gemeinderath wird das Resultat der am 28. Merz courant statt gehabten Wiederverpachtung mehrerer Garten- und Ackerland-Parzellen und des auf der Niederstraße gelegenen Hauses der Armen-Verwaltung vorgetragen, wornach die bisherige jährliche Pacht von 344 Thl 20 Sgr 1 Pf. um 5 Thl 15 Sgr 11Pf. in dem neuen Termine höher gekommen ist.
Da der erzielte Pachtzins überall angemessen erscheint, so wird die auf neun Jahre geschehene Wiederverpachtung vom Gemeinderath genehmigt.
actum ut supra