Einwanderung Theodor Dopp Luxemburg.
Auf das mündlich vorgetragene Gesuch der in Jahre 1834 nach Luxemburg ausgewanderten Backer und Brauer
[Nächste Seite] Theodor Dopp von hier um Wieder-Aufnahme in den diesseitigen Staaten-Verband erklärte der Stadtrath mit Rückblick auf die hohe Regierungs-Verfügung vom 30. Dezember 1834 I S. I No 5504, daß dagegen in dem Betrachte, daß er hier gebürtig sei, auch seine Mutter hier wohne, kein Bedenken obwalte.Actum ut supra