Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß zur Aufbewahrung der Obligationen und sonstigen Werthacte, der Einnahme- und Ausgabe-
[Nächste Seite] bücher, der Rechnungen und Belege p so wie zur Aufbewahrung des Bestandes der Armen-Kasse, ein feuerfester Schrank im Betrage von 275 Thalern angeschafft werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die Verantwortlichkeit des Rendanten, für die Kasse persönlich einzustehen, durch die Anschaffung des Schrankes nicht alterirt und daß ferner die Ausführung des Schrankes dem Mechaniker Krauss von hier übertragen werde.actum ut supra