Band 52: Eintrag vom  9. Juli 1860 (Nr. 652)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Regulirung des sogenannten Hammthorplatzes.

Auf dem Antrag der Commission erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß behufs möglichster Regulirung des sogenannten Hammthorplatzes davon

a. das unmittelbar an das Erbe von Herrn Gerh. Schellens schießenden, und von diesem als sein Eigenthum und als zu seinem Erbe gehörig bezeichnete Terrain von 4 Ruthen 90 Fuß ( i k m. n der Zeichnung) dem Herrn Gerh. Schellens gegen eine Entschädigung von 1 Sgr pro Quadrat Fuß,

b. der daneben gelegen kleinere Streifen (: q o k i der Zeichnung ) woran das Eigenthumsrecht der Stadt nicht bestritten ist, demselben gegen eine Vergütung von 2 Sgr pro Quadrat Fuß,

c. des dem Erbe von Pet. Panzer gegenüber gelegen, an die Hammthor-

[Nächste Seite] straße anschießende Terrain in der Größe von ca. 8 ½ Quadrat Ruthen dem Herrn Pet. Panzer gegen eine Entschädigung von 3 Sgr pro Quadrat Fuß käuflich übertragen werden

actum ut supra