Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, die beiden untern Thürme am Oberthore, welche am 7. Dezember des Jahres pachtlos werden, von genanntem Zeitraume unter der Hand von neuem in Pacht zu geben, in so fern solche nicht zur Benutzung für das Leihhauslokal nöthig sind.
actum ut supra