Dem Gemeinderathe wird vorgetragen, daß in dem Termine zur Vergantung des Unterhaltungs-Materials für die Communalwege für 1855 nur ein Gebot zur Übernahme der Lieferung von 10 % über die Anschlagssummen von 273 Thlr 10 Sgr. erfolgt sei.
Vorsitzender wurde autorisirt, mit den Bietern Mobis und Broichhausen näher zu unterhandeln und nach Gutdünken definitiven Vertrag zu schließen.
actum ut supra