Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die in Anregung gebrachte Bildung eines Vereins, deren Mitglieder behufs namhafterer Unterstützung der Dürftigen und Abstellung der Bettelei sich zur Zahlung eines gewissen Prozentes ihrer Communalsteuer als Monatsgabe in die Vereinskasse verpflichten, äußerte Gemeinderath, wie er zur Erreichung der gedachten Zwecke es anräthlicher erachte, der hiesigen Armen-Verwaltung in etwa erhöhte Mittel zur Verfügung zu stellen, indem es mindestens fraglich sei, daß ein Privat-Verein, dessen Einnahme in freiwilligen Beiträgen bestehe, sich auf die Dauer werde behaupten können.
Gemeinderath erklärte sich demnach bereit, der Armen-Verwaltung diejenigen verstärkten Zuschüsse aus der Gemeinde-Kasse zufließen zu lassen, welche das Bedürfniß erfordern werde. Der gedachten Verwaltung sei hiervon Mittheilung zu machen, damit dieselbe eventuell die erforderlichen Anträge formire, und ebenmäßig erscheine es nunmehr geboten, daß von Polizeiwegen keine
[Nächste Seite] keine Bettelei in der Stadt mehr geduldet werde, in welcher Beziehung Vorsitzender um die nöthige Anordnung ersucht wurde.actum ut supra