Nachdem Gemeinderath in seiner Sitzung vom 16. des Monats sich bereit erklärt hat, dem KaufmannAdolph Linden hierselbst eine, für die Stadt nutzlosen, kleinen städtischen Platz vor dem Oberthore unter näher zu vereinbarenden Bedingungen käuflich zu übertragen, genehmigte derselbe heute nach Anhörung des Berichtes der betreffenden Fachkommission, daß der fragliche Platz, gelegen zwischen den Linden'schen Mühlen am Oberthore und dem Oberthorerberg, nach der Zeichnung des Kataster-Geometers Rappenhoener fünfzehn und ein drittel Ruthen groß, gegen einen Kaufpreis von zweihundertfünfzig Thalern Preußisch Courant, dem Hr Adolph Linden in Eigenthum übertragen werde, mit dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch Seitens der Stadt, daß es Letzterer vom Tage des Verkaufs an, binnen zwanzig Jahren freistehen solle, den Platz gegen Zurückzahlung des obengenannten Kaufpreises wieder an sich zu ziehen, falls sie denselben zu eigenen Zwecken gebrauchen müßte. Bei dieser Zurückziehung des Platzes an die Stadt habe p Linden respective dessen Besitznachfolger auf alle und jede Entschädigung wegen etwaiger Anlagen, Bauten p zu verzichten, vielmehr dieselben ohne alle Vergütung zu beseitigen.
Der vorsitzende Bürgermeister wurde autorisirt, für den Fall, daß der p Linden unter den aufgestellten Bedingungen den Kauf einzugehen gewillt sei, mit demselben Namens der Stadt Vertrag abzuschließen.
actum ut supra