Auf die Mittheilung des vorsitzenden Bürgermeisters, daß die bauliche Einrichtung der Director-Wohnung beim Gymnasium mit der zur Zeit angegebenen Summa von 1000 Thlr sich nicht vollständig ausführen lasse, genehmigte Gemeinderath, daß die nöthig gewordenen Mehrkosten aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse nachträglich hergegeben werden.
actum ut supra