Band 50: Eintrag vom  28. Juni 1854 (Nr. 173 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird vorgetragen, daß es zweckmäßig erscheine, in dem Gymnasial-Gebäude eine Amtswohnung für den Director einzurichten, und diese Arbeit gelegentlich der jetzt dort statt findenden Bauen zur Bereitstellung vermehrter Schulräume, schon vornehmen zu lassen.

Das Gymnasial-Curatorium bemerkt in Beziehung auf diesen Gegenstand, daß [durchgestrichenes Wort] durch die Ausführung des Projectes seinem Wunsche entgegenkommen werde, da die stete Anwesenheit des Directors in dem Gebäude als eine wesentliche Bedingung für Ordnung und Dis- ciplin zu betrachten sei. Durch diese Einrichtung werde nach Abzug der dem ausziehenden Lehrer zu gewährenden Miethentschädigung ein Ersparniß von etwa 50 % bei der Gymnasial-Kasse erzielt werden, welche das Curatorium bereit sei, mit Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums als Zinsen für die auf den Bau der Director-Wohnung verwendeten Summe zu überweisen.

In Erwägung, daß nach dem Referate der Commission für Bauwesen , die Einrichtung einer Directorwohnnung im Gymnasial-Gebäude wesentlich zur Vermehrung der Standfestigkeit dieses Gebäudes beiträgt, und dadurch namentlich auch sonstige, binnen kurzer Zeit nöthig werdende Reparatur-Arbeiten vermieden werden, sowie in Anbetracht, daß es allerdings wünschenswerth ist, daß der Director zur bessern Beaufsichtigung der Schüler im Gymnasial-Gebäude wohne, genehmigt Gemein- derath, daß dem Gymnasial-Curatorium die etwa 1000 Thlr betragende Baukostensumme aus der Stadt- kasse überwiesen werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß der Plan zur Ausführung nebst dem Kostenanschlage der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesen zum Ein- verständnis vorgelegt, die Beziehung der bereit zu stellen, den Director-Wohnung durch den Herrn Gymnasial- Director acceptirt, und das sich für die Gymnasial-Kasse ergebende

[Nächste Seite] ergebende Ersparniß an Miethentschädigung von ca 50 Thlr der Gemeinde-Kasse als Zinsen für die Herschießung der Kostensumme überwiesen werde.

actum ut supra