Vorsitzender theilt dem Gemeinderath den Stand der Angelegenheit in Betreff der Beschaffung eines evangelischen Pfarrhauses mit, woraus hervorgeht, daß außer den [oberhalb mit Bleistift unleserlich] früher bezeichneten beiden Häusern, welche vom evangelischen Presbyterium nicht genehm gefunden worden, andere geeignete Häuser nicht käuflich sind. Die von den beiden namhaftnahmhaft gemachten Bauplätzen einer von dem daran anschießenden Grundeigenthum getrennt nicht zu haben, und der andere noch gar nicht käuflich ist, so erklärt Ge-
[Nächste Seite] Gemeinderath sich bereit, unmittelbar neben dem evangelischen Schulhause eine angemessene Pfarrer-Wohnung erbauen zu lassen.actum ut supra
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