Hiernach wurde ein Antrag von Heinrich Edelbluth auf Einführung eines Standgeldes auf dem hiesigen Fruchtmarkt verlesen.
Bei den verschiedenen Bedenken, welche der Ausführung des gemachten Vorschlages entgegenstehen, als Gefährdung des Marktverkehrs, Versagung der weitere Benutzung der Staatsstraße als Marktplatz cc beschließt Gemeinderath über denselben zur Tages-Ordnung überzugehen.
actum ut supra