Auf ein Gesuch des Pächters Spicker um Herstellung eines neuen Backofens an dem städtischen Haus am Oberthor, bemerkte Gemeinderath, daß diese Herstellung ausgeführt werden möge, wenn p Sticker sich verbindlich mache, auch die Dauer der jetzigen Pachtzeit eine jährliche Entschädigung von 3 Thlr, oder falls die Kosten über 40 Thlr sich belaufen, eine verhältnißmäßig höhere Entschädigung zu entrichten.
actum ut supra