Auf das Gesuch des Communalsteuerdieners Sterk um Zuerkennung einer Entschädigung für unbe- lohnt gebliebene Dienstleistungen bei uneinzieh- baren Communalsteuer , Heizungsgelder-Posten etc bewilligte Gemeinderath demselben eine solche im Betrage von fünfzehn Thlrn aus dem Ex- traordinarium der Stadt-Kasse.
actum ut supra