Die Stadtverordneten-Versammlung faßte den einhelligen Beschluß, bei dem bevorstehenden fünfzigjährigen Dienst-Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen[nachträglich eingefügt: (:1. Januar 1857:)] ein Höchstdenselben Namens der Stadt Neuss eine Glückwunsch-Adresse zu erlassen.
actum ut supra