Band 50: Eintrag vom  29. Dezember 1856 (Nr. 674)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für städtisches Eigenthum referirte, daß die kleine städtische Grundparzelle von ca 12 Ruthen vor dem Rheinthore, welche hinter dem Eigenthume der Wittwe Heinrich Elfes gelegen ist, und von dieser zu kaufen gewünscht wird, für die in der Nähe gelegenen städtische Bleiche von keinem besondern Werthe sei, überhaupt für die Stadt nicht benutzt werden könne.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich hiernach mit der Veräußerung der kleinen Parzelle an Wittwe Heinr. Elfes einverstanden, und bestimmte den Kaufpreis auf 3 Sgr pro Quadratfuß oder 14 Thlr 12 Sgr pro Quadrathruthe, wie solcher in der Regel für entlegene Baustellen bezahlt wird.

Es wurde von der Versammlung noch der Vorbehalt gemacht, daß die Grenzlinie dem städtischen Wege entlang in grader Richtung mit dem eigenthümlichen Garten der Wittwe H. Elfes festgestellt, und daß die Errichtung einer Mauer oder die Anlage eines Krippwerks in der Erft an die spezielle Genehmigung der städtischen Verwaltung geknüpft werde.

actum ut supra