Band 50: Eintrag vom  21. November 1853 (Nr. 55)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath ein Rescript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 29. October courant [C L ?] III 1/620

[Nächste Seite] B. B. vor, worin diese Behörde den aufgestellten Kostenanschlag zum Bau einer hölzernen Brücke über die Erft zu Grimlinghausen zum Betrag von 365 Thlr genehmigt, und zugleich bestimmt, daß sowohl die Bau- als Unterhaltungskosten von den Gemeinden Grimlinghausen und Neuß von jeder halbscheidlich zu tragen seien.

Bei den Verhandlungen vom 19. September und 17. October c. hat Gemeinderath die Gründe angegeben, gemäß welchen eine Nothwendigkeit zur Anlage dieser Erftbrücke zu den bei Grimlinghausen bereits vorhandenen zwei Brücken über die Erft mindestens für die Gemeinde Neuß nicht vorliegt. Da in der Entscheidung Königlicher Regierung dieser [Motive??] nicht gedacht ist, Gemeinderath das Bedürfniß zur Ausführung dieser dritten Erftbrücke, welche nicht einmal einen diesseitigen Gemeindeweg sondern eine ehemalige, nunmehr abandonnirte Landstraße mit dem Dorf Grimlinghausen verbinden würde, nach wie vor nicht anzuerkennen vermag, so glaubt derselbe auf die Bewilligung der erforderlichen Mittel für die der Gemeinde Neuß anerfallende Kostenhälfte nicht eingehen zu können, vielmehr erklärt Gemeinderath sich wiederholt bereit, einen einmaligen Beitrag von 88 Thl 13 Sgr 5 Pf zu leisten. actum ut supra