Band 50: Eintrag vom  21. November 1853 (Nr. 55 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein- derath ein Rescript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 29. October courant [C L ?] III 1/620

[Nächste Seite] B. B. vor, worin diese Behörde den aufgestellten Kosten- anschlag zum Bau einer hölzernen Brücke über die Erft zu Grimlinghausen zum Betrag von 365 Thlr genehmigt, und zugleich bestimmt, daß sowohl die Bau- als Unterhaltungskosten von den Gemeinden Grimling- hausen und Neuß von jeder halbscheidlich zu tragen seien.

Bei den Verhandlungen vom 19. September und 17. October c. hat Gemeinderath die Gründe ange- geben, gemäß welchen eine Nothwendigkeit zur Anlage dieser Erftbrücke zu den bei Grimlinghausen bereits vorhandenen zwei Brücken über die Erft minde- stens für die Gemeinde Neuß nicht vorliegt. Da in der Entscheidung Königlicher Regierung dieser [Motive??] nicht gedacht ist, Gemeinderath das Bedürf- niß zur Ausführung dieser dritten Erftbrücke, welche nicht einmal einen diesseitigen Gemeinde- weg sondern eine ehemalige, nunmehr abandon- nirte Landstraße mit dem Dorf Grimlinghausen verbinden würde, nach wie vor nicht anzuerken- nen vermag, so glaubt derselbe auf die Bewilligung der erforderlichen Mittel für die der Gemeinde Neuß anerfallende Kostenhälfte nicht eingehen zu können, vielmehr erklärt Gemeinderath sich wiederholt bereit, einen einmaligen Beitrag von 88 Thl 13 Sgr 5 Pf zu leisten. actum ut supra