Band 50: Eintrag vom  21. November 1853 (Nr. 54 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Lehrer der evang elischen SchuleWilh. Wildt, welcher außer freier Wohnung das Normal-Gehalt von 66 Thl., sodann an Ersatz für das abgeschaffte Schulgeld 100 Thl und aus der evangelischen Kirchen- kasse und zwar A aus dem Ertrage einer für ev. Kirchen- und Schulzwecke abgehalte- nen Collecte 80 Thl und b. für das Spielen der Orgel in der evangelischen Kirche 24 Thl, überhaupt demnach ein Einkommen von 270 Thl. be-, zieht, trägt in einer von dem evang. Schul- vorstande und der Schul-Commission unter- stützten Eingabe die Bitte um eine Gehalts- zulage vor, da er bereits 21 Jahre die Lehrer- stelle zur Zufriedenheit bekleide, die Schüler- zahl sich im Verlaufe der Jahre vermehrt habe, und seine bisherige Einnahme nicht hinreiche, um damit eine Familie von fünf Kindern anständig zu ernähren.

Aus den angeführten Gründen wird dem Lehrer Wildt vom 1. October des Jahres an, jedoch vorbe- haltlich anderweiter Regulirung seines Ein- kommens bei etwaiger Wiedereinführung des Schulgeldes, eine persönliche Zulage von 30 Thl. jährlich bewilligt. a ctum ut supra