Auf einen ebenmäßig von der Schul-Commission befürworteten Antrag des Lehrers Hermanns an der Elementar-Knabenschule auf Bewilligung einer Gratifikation, beschließt Gemeinderath in Berücksichtigung, daß Bittsteller durch Krankheit seiner Familie und die herrschende Theuerung der Lebensmittel in eine drückende Lage gerathen ist, demselben eine einmalige Gratifikation von 20 Thl zu zubilligen actum ut supra