Die Versammlung äußerte darauf, daß grundsätzlich das Einzugsgeld nicht erlassen werden könne, daß der Bürgermeister jedoch autorisirt werde, solle billige Zahlungstermine und selbst Nachlaß zu bewilligen, falls der Antragsteller so seine Schwiegermutter ernähren sollte, daß dieselbe im kommnenden Jahre keine Unterstützung aus Armenmitteln in Anspruch nehmen. Atum ut supra