Nachden die Stadtverwaltung durch den Kirchen-Vorstand St. Peter zu Cöln aufgefordert worden, über die von der Stadt Neuß an die genannte Kirche verschuldeten, unablöslichen Jahresrenten von 7 Thlr 15 Sgr. respective 19 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. neue Titel zu stellen, ermächtigte die StadtverordnetenVersammlung den vorsitzenden Bürgermeister, die gesonderten neuen Titel vor Notar aufnehmen zu lassen.
Actum ut supra
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