Eine landräthliche Mittheilung vom 17. Februar courant wird vorgelegt, worauf die Stadt als Antheil in den Kosten für den Bau des evang. Pfarrhauses eine Summe von 3273 Thlr. 7 Sgr 6 Pf beizutragen, und gegenwärtig disponibel zu stellen hat.
Da das evang. Presbytorium gegen die KostenRepartition Rekurs ergriffen hat, so wurde der Gegenstand einstweilen vertagt.
Actum ut supra