In Anbetracht, daß der Hafenmeister Lohausen durch die schon so lange geschlossene Schifffahrt, seit geraumer Zeit nur äußerst wenig an Deklarationsgebühren eingenommen hat, beschließt Stadtrath, demselben aus besonderer Rücksicht eine Gratifikation von 25 Thlr zukommen zu lassen.