7. Gesuch des Communalsteuerdieners Sterk um Bewilligung einer Zusätzlichen Entschädigung für verlorne
Mahn- und Exekutionsgebühren.
Aus dem in der Eingabe des quaestionirten Sterk angeführten Gründen
bewilligt die Versammlung demselben zu der unterm
22. Februar courant notirten Entschädigung von 10 Thlr nach eine
weitere Vergütung von 5 Thlr.