Der Baumeister Thomas beantragt, daß die Stadt den von seinem Garten aus in die Promenade führenden Ausgang fortbestehen lassen möge. Stadtrath geht auf diesen Antrag unter folgenden Bedingungen ein: 1. Der Ausgang wird so lange gestattet respective zugesichert, als die Promenade als solche bestehen bleibt; 2. der Baumeister Thomas hat sich zu verpflichten, an dem Ausgange eine zur Verschönerung der Promenade gereichende freundliche Anlage als Garten- Treibhaus pp ausführen zu lassen; 3. Derselbe entrichtet für die Gewährung des Ausganges eine jährliche Geldrente von15 Sgr an die städtische Kasse.