Der hier eingezogene Wilh. Derendorf und sein mit ihm Zusammenwohnender Schwager Theodor Dahnun bitten, daß das von ihnen zu zahlende Einzugsgeld für sie beide auf 15 Thl statt auf 15 Thl für Jeden, festgestellt werde.
Die Versammlung bemerkte, daß sie zur Vermeidung von Consequenzen auf den Antrag nicht eingehen können, zumal die beiden Gesuchsteller jeder für sich selbstständig sind.
Actum ut supra