Nachdem das conzessionirte Commissionsbüreau von C. J. Gabriel durch das Ableben des Letzteren eingegangenen, und der Verwaltung ein Gesuch um Ertheilung der Conzession zu einem derartigen neuen Geschäfte vorgelegt ist, richtet Vorsitzender an die Versammlung die Frage, ob sie das Bedürfniß und die Nützlichkeit zur Errichtung eines neuen Commissionsbüreau anerkenne.
Durch Majorität wurde diese Frage nun der Vesammlung bejaht.
actum ut supra
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