Band 52: Eintrag vom  20. September 1858 (Nr. 281)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Legung von Gasröhren durch die Promenade.

Die Stadtverordneten-Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß dem Gerbermeister Kaumanns gestattet werde, behufte Einrichtung einer Gasbeleuchtung in seiner Gerberei auf der Promenade, durch letztere die Röhrenleitung zu legen, mit dem Vorbehalt jedoch, dass dieselbe zurückgenommen oder verlegt werden müsse, wenn solche für die Stadt anderweite Benutzung der Promenade hinderlich oder nachtheilig wäre. Ferner behält sich die Stadt vor, die Röhrenleitung zu jeder Zeit mitbenutzen zu können.

actum ut supra