Mit Bezugnahme auf den § 68. der Verordnung vom 9. Februar 1849 wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß dem Mich. Bromberge, Mich. Hüren, H. Urbach und Mich. Gatten die Erlaubniß zum Kleinhandel mit altem Metallgeräth ertheilt werde.
actum ut supra