Der Vorsitzende theilt der Versammlung über die Erft-Einnahmen und Ausgaben pro 1858, eine spezielle Übersicht mit, woran der Beschluß geknüpft wurde, daß aus der im Etat pro 1859 disponibel gestellten Summe von 500 Thlr für Erftverbesserungen zunächst die SteinuferBefestigung bis zum sogenannten Grübchen ausgeführt werde, zu welchem Zwecke 200 Thlr zu verwendenbar sind.
actum ut supra