Der Stadtverordneten-Versammlung wird ein von mehreren Grundeigenthümern unterzeichnetes, an Königliche Regierung gerichtetes Gesuch um Ertheilung der Conzession zur Anlage eines Schutzdeiches zwischen der Gierponte an den Steinen und dem Rheindamm bei Grimlinghausen mit der Anfrage vorgelegt, ob die Stadt wegen der städtischen Grundstücke sich dieser Eingabe anschließen soll.
Die Versammlung hält es nach geschehener Erörterung für angemessen, daß die Stadt sich an dem Gesuche nicht betheilige, daß die betreffende Commission jedoch sich mit der Sache befasse und namentlich genau prüfe, in wie weit die Stadt bei der etwaigen Ausführung des Deiches Vortheil habe oder nicht, um darnach seiner Zeit Beschluß fassen zu können.
actum ut supra
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