Auf den Antrag des Herrn Agenten J. B. Schmitz erklärte die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß die seither bewilligten ermächtigten Erft- und Krahnengebühren für transitirende Baumwolle, Twiste, Farbhölzer für das laufende Jahr fortbestehen, und daß diese begünstigung auch auf Farbstoffe ausgedehnt werde.
Die von dem q. Schmitz gleichzeitig angeregte Erlassung der Lagergebühren von obigen Waaren wurde dagegen von der Versammlung nicht bewilligt.
actum ut supra