Mitgetheilt wird eine Anforderung des Spediteurs Schmitz um Erstattung von Bewachungs-Kosten eines Schiffes, welches die neue Eisenbahnbrücke nicht passiren konnte. Die Versammlung erkannte eine Verpflichtung zur Uebernahme dieser Kosten nicht an und bewilligte nur den Theil der Kosten, welcher entstanden wäre, wenn mit der Ausladung des Schiffes sofort begonnen wäre. Der Vorsitzende wird beauftragt diese Kosten zu ermitteln und aus der Stadtkasse zu vergüten.
Die vom Vorsitzenden hiebei ferner angeregte Frage ob auf die Erhebung der Erftgebühren oder eines Theiles derselben zu verzichten wird vorläufig ausgesetzt.
a.u.s.