Auf den Antrag von Math. Mertens und von Wittwe Rt Hecke auf
[Nächste Seite] Freigebung ihres Hundes, der zur Bewachung ihres vor dem Zollthore respectivevor dem Niederthore gelegenen Waarenlagers gehalten werde, von der Hundesteuer, gab die Versammlung die Erklärung ab, daß diese Befreiung eintreten solle, wenn die beiden Hunde von 𝞿 Mertens mit 𝞿 Hecker nicht im Tage frei herumlaufen.actum ut supra