Band 52: Eintrag vom  4. April 1859 (Nr. 394)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Beitrag für den Bau des evangelischen Pfarrhauses.

Der Stadtverordneten-Versammlung wurde vorgetragen, daß durch Beschluß vom 15. Merz vorigen Jahresdie Autorisation ausgesprochen worden, den auf die Gemeinde Neuss fallenden Kosten-Antheil von 3273 Thlr 7 Sgr 6 Pf. für den evangelischen Pfarrhausbau, zu negociiren, und demnächst in dem Verhältnisse disponibel zu stellen, wie auch die übrigen betheiligten Civil- und Kirchengemeinden ihre respective Beiträge einzahlen. Die Negociation sei damals nicht verwirklicht worden, weil Seitens des evangelischen Presbyteriums wegen der Kosten-Repartition Anträge an die höheren Behörden gerichtet und dadurch der Pfarrhausbau von der Hand aufgehalten worden. Eine schließliche Entscheidung sei bis jetzt nicht erfolgt, inzwischen habe nach einer Regierungs-Verfügung vom 26. Merz courant I. I. 1647 das Königliche Oberpräsidium bestimmt, daß die Stadt denjenigen Beitrag, den dieselbe unter allen Umständen zu tragen haben werde, schon jetzt zu Verfügung stelle, damit der Bau gegenwärtig sofort begonnen werden könne.

Nach Erörterung der Sache gab die Stadtverordneten-Versammlung folgende Erklärung ab:

Da die vor zwei Jahren vorgenommene Kosten-Repartition nach den veränderten Steuerverhältnissen ohnehin von neuem geschehen muß, so votirt die Versammlung einstimmig auf die gesetzlich von der Stadt zu zahlende Beitragsquote vorläufig dreitausend Thaler zinsfrei bis zum 1. October 1860 unter dem Vorbehalte, daß die Bau-Ausführung nach dem genehmigten Plan und Kostenanschlage, wie das bei Bauten für Gemeinden und Corporationen üblich, öffentlich vergantet werde, und die Abtragung an die Bau-Kasse in Raten erfolge, sowie diese nach dem Voranschreiten des Baues nöthig werden.

actum ut supra