Der vorsitzende Bürgermeister trägt vor, daß bei der bevorstehenden Cantonnirung des vierten Armee-Corps in hiesiger Gegend, in der Bürgermeisterei Neuss etwa 1877 Gemeine & Unteroffiziere, ferner 51 Offizierebis worunter zwei Generale, welche an MannschaftenManschaften repäsentiren ca. 200 Mann und endlich 424 Pferde gleich 212 Mann zu Summe also 2289 Mann einquartirt werden, und daß nach einer landräthlichen Mittheilung in Folge der eingetretenen Mobilmachung der Armee nunmehr die Vertheilung der Einquartirung nach Verhältniß der vorhandenen Räume statt zu finden habe, wobei eine spätere Ausgleichung bezüglich der Kosten der Einquartirung der Beschlußfassung der Gemeindevertretung vorbehalten bleibe.
Die Versammlung gab darauf die Erklärung ab, daß die Einquartirungs-Commission die Vertheilung der kommenden Einquartirung nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften vornehmen, die Quartierliste im voraus zur Einsicht offen legen, und denjenigen Pflichtigen, welche die Aufnahme
[Nächste Seite] der ihnen zugetheilten Einquartirung unmöglich sein möchte, dahin behülflich sein wolle, daß sie die Unterbringung gegen eine Vergütung von 5 Sgr pro Mann und Tag respective wo möglich noch billiger bewirken können.actum ut supra