Der Versammlung wird vorgetragen, daß die Königl. Regierung in Erwiderung auf die bezügliche frühere Beschlußnahme rescribirt habe, daß von der Aufstellung eines neuen EinquartirungsStatuts auf Grund und nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868 die Stadt nicht entbunden werden könne.
Die Versammlung überwies den Gegenstand an eine aus den Herren Ibels, Thywihsen, Dr. Sels, Schellens, Nix, Hesemann zu bildende Commission zur Prüfung und Berichterstattung.
a.u.s.
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