Band 52: Eintrag vom  21. Mai 1860 (Nr. 631 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister referirt der Versammlung über seine Mission nach Münster, woraus dieselbe entnimmt, daß der Stadt nur erübrigt, für jetzt für möglichst zweckmäßige Unterbringung der Einquartirung

[Nächste Seite] des zweiten Bataillons 17. Königliche Infantrie-Regiments Vorsorge zu treffen, zumal weder eine gänzliche noch theilweise Verlegung dieser Einquartirung zu erlangen sei. Nur sei das Königliche General- Commando bereit und ermächtigt, hier eine Menage einzurichten, und der Stadt für den Fall dieselbe zur casernenmäßigen Unterbringung der Manschaften übergehen und demgemäß für die derfallsige Einrichtung zur Anschaffung der nöthigen Utensilien sich entschließen sollte, die Zusicherung zu ertheilen, daß letztere bei etwaiger Verlegung des Truppentheils von Neuß, zum Taxwerth von Militair- Fiscus übernommen werden. Eine Subvention aus Staatsfonds für die kasernemäßige Einrichtung sei nicht möglich, wie ebenfalls an den Bau einer Caserne vor der Hand noch nicht gedacht werden könne. Es ständen der Stadt nunmehr drei Alternativen offen, die Manschaften bei den Bürgern einquartirt zu lassen, dieselben auf Rechnung der Stadt möglichst billig einzuquartiren, und die Kosten im Wege der Umlage aufzubringen, oder endlich auf Rechnung der Stadt in zu ermiethenden Räumen casernenmäßig die Manschaften unterzubringen, deren Kosten durch Negociation respective durch allmähliche Amortisation mittelst Umlage aufzubringen wären.

Die Versammlung möchte eine aus den Stadtverordneten Schmitz , Ibels, Derath, Schellens, Casper Thywissen bestehende Commission, welche die Sache in die Hand zu nehmen und geeignete Vorschläge zu machen habe.