Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Erftufer dem Rosenhügel gegenüber auf gemeinschaftliche Kosten der verschiedenen Mühlenbesitzer in Stand gesetzt werden, daß die Stadt bei dem vorwiegenden Interesse, welches dieselbe bei den Arbeiten habe, ein Viertel der Kosten vorweg übernehme, und die übrigen Kosten im Verhältniß der Mühlenräder auf die Mühlenbesitzer vertheilt werden.
actum ut supra
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