Mit Bezugnahme auf den in der Sitzung vom 5. des Monatserstatteten und zu Protokoll genommenen Commissionsbericht setzte die Stadtverordneten-Versammlung heute die Berathung über die Unterbringung des zweiten Bataillons 17. comb. Infantreie-Regiments fort, und faßte demnach folgenden Beschluß:
Die Versammlung ermächtigt die betreffende Commission, für 400 Mann möglichst große Räumlichkeiten bis zum 1. October 1861 zu miethen, und stellt zu dem Ende eine jährliche Miethvergütung bis zur Summe von 2000 Thlr zur Verfügung. Die Commission wird ersucht, darauf sehen zu wollen, daß für den Fall einer Truppendislokation eine vierteljährige Kündigung vorbehalten werde, und daß die Vermiether wo möglich Öfen
[Nächste Seite] mit vermiethen. Die Anmiethung sei unter Vorbehalt der Genehmigung der Militairbehörde vorzunehmen.Die Beschlußnahme über die Anschaffung der Utensilien für die anzumiethenden Räumlichkeiten wurde vertagt.
actum ut supra