2. Verkauf eines kleinen Terrains vor dem Rheinthore
und eines Lagerplatzes zwischen dem Krahnen
und dem Rheinthore.
Die Beschlußnahme über beide Angelegenheiten wurde
vertagt. Wegen des Verkaufs des Lagerplatzes
zwischen dem Krahnen und dem Rheinthore sei
eine nochmalige Prüfung durch die betreffende Commission
anzuordnen.