Zu der am 6. diesen Monats Statt gefundenen Wiederverpachtung der städtischen Lagerplätze glaubte die StadtverordnetenVersammlung im Hinblick auf das niedrige Gebot bei den meisten Plätzen, die Genehmigung versagen zu müssen. Über die nochmalige Ausstellung derselben wird Beschluß vorbehalten.
Die Versammlung beschloß zugleich, den Pachtzins
[Nächste Seite] von den Lagerplätzen am Krahnen nicht mehr wie seither praenumerando, sondern wie bei den übrigen Plätzen postnumerando erheben und die Pachtzeit für sämmtliche Plätze so feststellen zu lassen, daß solche um eine und dieselbe Zeit auslaufe.actum ut supra