Band 55: Eintrag vom  11. Januar 1869 (Nr. 515)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Refundations-Plan.

Nachdem die sämmtlichen Stadt-Obligationen eingelöst sind und hierzu eine Summe von 81050 Thlr. aus den Entschädigungsgeldern der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft verwendet worden, genehmigte die

[Nächste Seite] Stadtverordneten-Versammlung den zur allmähligen Refundation der genannten Summe aufgestellten Plan, wornach die Refundation in dem Maaße erfolgen wird, wie die Amortisation der früher bestandenen Stadt-Obligationen statt finden sollte.

actum ut supra