Nachdem die sämmtlichen Stadt-Obligationen eingelöst sind und hierzu eine Summe von 81050 Thlr. aus den Entschädigungsgeldern der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft verwendet worden, genehmigte die
[Nächste Seite] Stadtverordneten-Versammlung den zur allmähligen Refundation der genannten Summe aufgestellten Plan, wornach die Refundation in dem Maaße erfolgen wird, wie die Amortisation der früher bestandenen Stadt-Obligationen statt finden sollte.actum ut supra