Der Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß Seitens des Waisenhaus-Vorstandes dafür Vorsorge getroffen sei, daß vier Schwestern nunmehr formell als Lehrerinnen für den höheren Unterricht qualifizirt [seien], so daß der Unterricht in der Töchterschule von jetzt ab durch qualifizirte Lehrerinnen ertheilt werden wird. Auch sei der Schulplan dieser Anstalt von der städtischen Schul-Commission geprüft und festgestellt.
Auf den Vorschlag des Bürgermeisters genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß dem Waisenhause hierselbst vom laufenden Schuljahre ab als städtischer Zuschuß für die dreiklassige höhere Töchterschule sechszig Thaler pro Klasse bewilligt werden, wogegen das frühere Übereinkommen aufgehört habe. Hieran knüpft die Versammlung den Vorbehalt, daß stets Vorsorge dafür getroffen werde, daß für den höheren Untericht formell qualifizirte Lehrerinnen in der Töchterschule wirken & daß der Stadt eine dreijährige Kündigung zustehen soll. Es wird zugleich die Erwartung ausgesprochen, daß die jetzigen Schulgeldsätze beibehalten werden.
Die in den Verhandlungen vom 24. August und 23. November vorigen Jahres gestellten Bedingungen sind hiernach modifizirt.
actum ut supra