In Modifikation des Beschlusses vom 15. dieses Monats erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich bereit, der Witwe Oepen, wenn sie das gemiethete Haus an der Batteriestraße bis zum 12. April courant räume, im Ganzen eine Entschädigung von fünfundsechszig Thalern zu bewilligen. Die Miethe, welche bis 1. April gezahlt ist, wird selbstredend von da ab ausfallen.
actum ut supra