Um es eventuell zu ermöglichen, daß der Bau der Schule an der Batteriestraße im laufenden Jahre vollendet werde, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß der Wittib Oepen, welche das zum Abbruch bestimmte städtische Haus an der genannten Straße bis 1. October dieses Jahres gemiethet hat, eine Entschädigung von 18 3/4 Thlr. außer dem Erlaß der Miethe für das laufende Quartal offrirt werde, falls dieselbe das Haus bis 1. April d.J. räume, um solches abbrechen und das Terrain noch theilweise für den Schulbau benutzen zu können.
actum ut supra