7. Vermiethung eines städtischen Hauses an der Promenade.
Die Versammlung genehmigt, daß der Wittwe Kessel das städtische Haus
an der Promenade vom 1. October courant ab zu 12 Thlr. jährlich auf so lange
von neuem vermiethet werde, als die Stadt nicht den Abbruch desselben
beschließt.